Benutzungs- und Entgeltordnung
für das Bürgerhaus „Zur alten Schule“
und das Bürgerbüro im Ortsteil Braunsdorf der Gemeinde Spreenhagen
§ 1 Grundsatz
1.Die Gemeinde Spreenhagen unterhält ein Bürgerhaus in der Dorfstraße 17 und ein Bürgerbüro in der Dorfstraße 40 im Ortsteil Braunsdorf.
2.Die Räumlichkeiten können anderen Personen und Personengruppen für sportliche, kulturelle oder andere gemeinnützige Zwecke überlassen werden. Eine Überlassung erfolgt nur, wenn Belange der Gemeinde Spreenhagen oder sonstige öffentliche Interessen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
3.Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.
§ 2 Anmeldung
1. Die Anmeldung für die Überlassung der Räume des Bürgerhauses und des Bürgerbüros erfolgt im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen (telefonische Anfragen unter 033633/87122) und/oder beim Ortsvorsteher zu dessen Sprechzeiten im Ortsteil Braunsdorf, Dorfstraße 40.
2. Es ist vom Nutzer ein schriftlicher Antrag zu stellen, der folgende Angaben enthalten muß:
- Bezeichnung und Anschrift des Nutzers (z.B. Verein, Firma, Privatperson)
- Name und Telefonnummer des Verantwortlichen
- Zweck der Veranstaltung
- Nutzungsdatum und Nutzungsdauer
Der Antragsteller muß volljährig und voll
geschäftsfähig sein.
Antragsformulare sind im Amt Spreenhagen bzw. beim Ortsvorsteher erhältlich.
3.Für die Überlassung ist mit dem Nutzer ein Nutzungsvertrag abzuschließen, der Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.
4.Die Genehmigung des Antrags kann mit Auflagen versehen werden.
§ 3 Benutzung des Bürgerhauses/Bürgerbüros
1. Der Nutzer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung von Beginn bis Ende unter der Aufsicht eines Verantwortlichen steht. Verantwortlicher ist der Unterzeichner des Nutzungsvertrages.
2. Die überlassenen Räume dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und Eignung auf eigene Verantwortung benutzt werden. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen und Sachen weder gefährdet noch geschädigt werden.
3. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses/Bürgerbüros ist untersagt.
4. Kraftfahrzeuge, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen auf eigene Gefahr abgestellt werden.
5.
Der
Nutzer hat vor und nach der Nutzung die Einrichtungsgegenstände auf äußerlich
erkennbare Mängel und auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis wird
schriftlich durch den Ortsvorsteher und den Nutzer dokumentiert.
Schäden und Mängel, die durch die Nutzer festgestellt oder verursacht werden,
sind unverzüglich dem Amt Spreenhagen durch den Verantwortlichen mitzuteilen.
Die benutzten Räume müssen in dem Zustand verlassen werden, in dem sie
übergeben wurden.
6. Auf dem Gelände des Bürgerhauses sowie des Bürgerbüros im Ortsteil Braunsdorf ist das Abbrennen eines Feuerwerkes nicht gestattet. Wird eine Veranstaltung länger als bis 22.00 Uhr dauern, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe gem. §§ 10 und 11 des Landesimmissionsschutzgesetzes Brandenburg in der Ordnungsverwaltung des Amtes Spreenhagen einzuholen.
§ 4 Schlüsselübergabe
1. Der Schlüssel kann einen Tag vor der Veranstaltung oder nach Absprache mit dem Ortsvorsteher des Ortsteiles Braunsdorf vor Ort in Empfang genommen werden.
2. Bei Verlust des Schlüssels zahlt der Nutzer die Kosten für den Neukauf und das Auswechseln des Schlosses und haftet für alle weiteren daraus entstehenden Schäden.
3. Es dürfen keine Schlüssel nachgefertigt werden.
4. Der Schlüssel ist einen Tag nach der Veranstaltung oder nach Absprache beim Ortsvorsteher des Ortsteiles Braunsdorf abzugeben.
5. Die Schlüsselübergabe und die Inventarübergabe werden individuell im Nutzungsvertrag geregelt.
§ 5 Gewährleistungen
1.
Der
Nutzer von Räumen des Bürgerhauses und des Bürgerbüros haftet für alle der
Gemeinde Spreenhagen anlässlich der Benutzung der Mietsache entstehenden
Schäden, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn, seine Mitglieder
oder Beauftragten oder durch die Teilnehmer einer Veranstaltung verursacht
worden sind.
Der Nutzer hat die Gemeinde Spreenhagen von allen Ansprüchen freizustellen, die
anlässlich einer Veranstaltung von Dritten geltend gemacht werden.
Die Gemeinde Spreenhagen kann den Abschluss des Nutzungsvertrages vom Nachweis
einer ausreichenden Haftpflichtversicherung abhängig machen.
2. Die Gemeinde Spreenhagen übernimmt keine Haftung für die in vermietete Einrichtungen eingebrachte Garderobe oder sonstige vom Nutzer oder Veranstaltungsteilnehmern eingebrachte Sachen.
3. Die Gemeinde Spreenhagen und ihre Bediensteten sowie das Amt Spreenhagen und seine Bediensteten haften für die bei der Benutzung von Einrichtungen eintretenden Schäden nur, wenn diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen Gemeindebediensteter oder Beauftragter zurückzuführen sind. Dies gilt auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche.
§ 6 Nutzungsentgelt und sonstige Entgelte
1. An den durch die Betreibung des Bürgerhauses und des Bürgerbüros entstehenden Kosten werden die Nutzer durch Entgelte beteiligt. Diese sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
2.
Das
Nutzungsentgelt für die Vermietung der Räumlichkeiten inklusive Küchenbenutzung
des Bürgerhauses in der Dorfstraße 17 beträgt pro Veranstaltungstag für:
großer Saal: 120,00
€
kleiner Saal: 60,00 €.
Das Nutzungsentgelt für die Vermietung der Räumlichkeiten inklusive
Küchenbenutzung des Bürgerbüros in der Dorfstraße 40 beträgt pro
Veranstaltungstag 60,00 €.
3. Für die Vermietung ist eine Kaution in Höhe von 200,00 € in der Kasse des Amtes Spreenhagen, Hauptstr. 13 in 15528 Spreenhagen zu hinterlegen.
4. Die Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Kaution nach Absatz 4 entfällt für die Seniorengruppe des Ortsteiles Braunsdorf, für die Freiwillige Feuerwehr Braunsdorf sowie für Veranstaltungen der Grundschule Spreenhagen und der Kindertagesstätten der Gemeinde Spreenhagen.
5. Bei gewerblichen Veranstaltungen, die auf Erzielung eines wirtschaftlichen Gewinns ausgerichtet sind, beträgt der Mietzins 200,00 € je Veranstaltungstag.
6. Der Nutzer trägt das Risiko behördlicher Erlaubnis hinsichtlich seiner Person und der Art des Betriebs; er hat technische oder sonstige Anforderungen sowie Auflagen, die auf Gesetz oder behördlichen Vorschriften beruhen, auf seine Kosten zu erfüllen. Kann die Mietsache aus Gründen, die die Person oder den Betrieb des Nutzers betreffen, nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden, bleiben die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis bestehen; die Gemeinde Spreenhagen als Überlasser haftet nicht.
§ 7 Nutzungs- und Entgeltzahlungen
Die nach § 6 zu entrichtenden Zahlungen sind vom Nutzer spätestens bei der Schlüsselübergabe oder durch Überweisung bis zum Tag vor der Schlüsselübergabe auf das Konto der Gemeinde Spreenhagen bei der Sparkasse Oder-Spree
(IBAN: DE47 1705 5050 2108 2811 61; BIC: WELADED1LOS) zu entrichten.
§ 8 Hausrecht
Das Amt und die Gemeinde Spreenhagen üben das Hausrecht aus. Der Inhaber des Hausrechts oder eine von ihm beauftragte Person darf während der Veranstaltung jederzeit die Nutzung der Räume kontrollieren.
§ 9 Rücktrittsrechte
1. Die Gemeinde behält sich ein außergewöhnliches Rücktrittsrecht vom Nutzungsvertrag vor, wenn Belange der Gemeinde Spreenhagen oder sonstige öffentliche Interessen dies erfordern.
2.
Der Nutzer erhält die Möglichkeit in folgenden Fällen
kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten:
- Krankheits- oder Todesfall
- Nichterteilung einer behördlichen Genehmigung.
§ 10 In-Kraft-Treten
Die vorstehende Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus in der Dorfstraße 17 und das Bürgerbüro in der Dorfstraße 40 im Ortsteil Braunsdorf tritt am 01.05.2016 in Kraft.
Spreenhagen, den 20.04.2016
gez.
__________
Schröder
Amtsdirektor