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Beratungsergebnisse |
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beratende Gremien |
Sitzungs- datum |
nicht öffentl. |
Vertreter |
Abstimmung |
Beschluss- empfehlg. |
TOP |
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gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
ausg.* |
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Gemeindevertretung |
☐ |
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* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot) |
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Darlegung des Sachverhalts / Begründung: |
Die Firma Deupo Kies und Beton Vertriebs GmbH & Co. KG beabsichtigt die bisher als Lager- und Umschlagsfläche für den Kiesabbau im Abbaugebiet Hartmannsdorf I genutzte Fläche südlich des Oder-Spree-Kanals zu einem Gewerbegebiet mit dem Schwerpunkt Logistik zu entwickeln. Die vorgesehene Fläche hat eine Größe von ca. 7,5 ha (ohne Erschließungsstraße bis Anschluss öffentliches Straßennetz). Sie umfasst in der Gemarkung Hartmannsdorf, Flur 2 die Flurstücke 91 und 92 teilweise, 94, 95, 98, 97, 99 teilweise, 129 und 134.
Die Fläche liegt im Außenbereich außerhalb der umgebenden Schutzgebiete.
Das Plangebiet liegt im Bereich des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes Hartmannsdorf und stellt diese Fläche als Waldfläche mit Flächen für den Abbau von Rohstoffen dar. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Die Erschließung des Gebietes ist über die bereits bestehende Privatstraße bis zum Autobahnanschluss Friedersdorf vorgesehen. Ein Ausbau der Straßenverbindung nach Spreenhagen ist nicht geplant. Die Einbeziehung der bestehenden Hafenanlagen am Oder-Spree-Kanal für eine gewerbliche Nutzung wird in Betracht gezogen.
Die Kosten für das Verfahren werden von der Firma DeupoKies und Beton Vertriebs GmbH & Co. KG Strommeisterei 15528 Spreenhagen OT Hartmannsdorf getragen.
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Anlagen: Karte mit dargestellten Geltungsbereich |
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Spreenhagen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.15 „Gewerbegebiet OT Hartmannsdorf“ mit Umweltprüfung für den Geltungsbereich gemäß Lageplan. Ausgewiesen werden soll das Gebiet als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplans Hartmannsdorf für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans im Parallelverfahren.
3. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan sowie der Änderung des FNP.
4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan gekennzeichnet
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Spreenhagen, den 25.06.2018 |
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gez. |
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gez. |
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Baumann Vorsitzender |
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Kootz Mitglied |
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