Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhalle der

 Gemeinde Rauen (Schulstraße 3)

in der Fassung vom 11.12.2007 zuletzt geändert durch Beschluss 09/2010 vom 25.03.2010

 

§ 1 Grundsatz

1.    Die Gemeinde Rauen unterhält eine Turnhalle in 15518 Rauen, Schulstr. 3.

2.    Die Turnhalle einschließlich der vorhandenen Geräte kann anderen Personen und Personengruppen für sportliche, kulturelle oder gemeinnützige Zwecke überlassen werden.
Eine Überlassung erfolgt nur, wenn dadurch die Belange der Gemeinde Rauen oder sonstige öffentliche Interessen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

3.   Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

 

§ 2 Anmeldung

1.    Die Anmeldung für die Nutzung erfolgt schriftlich, sie ist zu richten an:
Gemeinde Rauen
Der Bürgermeister
Chausseestraße 38 in 15518 Rauen.

 

2.   Es ist vom Nutzer ein formloser Antrag zu stellen, der folgende Angaben enthalten muss:

-    Bezeichnung und Anschrift des Nutzers (z.B. Verein, Firma)

-    Name und Telefonnummer des Verantwortlichen

-    Zweck der Veranstaltung

-    Nutzungsdatum und Nutzungsdauer

-    voraussichtliche Besucheranzahl

Der Antragsteller muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.

 

3.   Für die Überlassung ist mit dem Nutzer ein Nutzungsvertrag abzuschließen (Anlage 1), der Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist. Dieser kann mit Auflagen versehen werden.

 

§ 3 Benutzung

1.                            Die dem Nutzer überlassenen Räumlichkeiten der Turnhalle umfassen neben der Turnhalle weitere Räume. Einzelheiten sind im Nutzungsvertrag zu regeln.

2.                            Der Nutzer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung von Beginn bis Ende unter der Aufsicht eines Verantwortlichen steht. Verantwortlicher kann nur eine voll geschäftsfähige Person sein.

3.                            Die überlassene Einrichtung darf nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und Eignung auf eigene Verantwortung benutzt werden. Die Sportgeräte und sonstigen Einrichtungs-gegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen und Sachen weder gefährdet noch geschädigt werden.

4.                            Schäden sind der Gemeinde Rauen, Chausseestraße 38 in 15518 Rauen (Telefon-Nr. 03361/ 69131) durch den Nutzer umgehend mitzuteilen. Die benutzten Räume müssen in dem Zustand verlassen werden, in dem sie übergeben wurden. Die Übergabe ist nachzuweisen (Nutzerbuch/Hausmeister).

5.                            Für die Benutzung der Turnhalle gilt die Turnhallenordnung, die in der Turnhalle aushängt.

6.                            Das Rauchen in der Turnhalle ist untersagt. (Verboten)

7.                            Kraftfahrzeuge, Fahrräder und sonstige Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen auf eigene Gefahr abgestellt werden.


 

 

 

 

§ 4 Schlüsselübergabe für die überlassene Einrichtung

1.    Der Schlüssel kann einen Tag vor der Veranstaltung in Absprache mit der Gemeinde Rauen in Empfang genommen werden (vom Bürgermeister oder einer von diesem beauftragten Person).
Für Dauernutzer gelten für den Zeitraum des Dauernutzungsverhältnisses gesonderte Regelungen.

2.    Bei Verlust des Schlüssels zahlt der Nutzer die Kosten für den Neukauf und das Auswechseln des Schlosses und haftet für alle weiteren daraus entstehenden Schäden.

3.    Es dürfen keine Schlüssel nachgefertigt werden.

4.    Der Schlüssel ist, wenn nicht gesondert vereinbart, einen Tag nach der Veranstaltung beim Bürgermeister oder einer von diesem beauftragten Person abzugeben.

 

§ 5 Gewährleistungen

1.    Der Nutzer haftet für alle der Gemeinde Rauen anlässlich der Benutzung des Nutzungsgegenstandes entstehenden Schäden, ohne Rücksicht darauf, ob die
Beschädigung durch ihn, seine Mitglieder oder Beauftragten oder durch die Teilnehmer einer Veranstaltung verursacht worden sind.
Der Nutzer hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die anlässlich einer Veranstaltung von Dritten geltend gemacht werden.
Die Gemeinde Rauen macht den Abschluss des Nutzungsvertrages vom Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung abhängig (Vorlage der Vers. mind. einen Tag vor Beginn der Veranstaltung).

2.    Die Gemeinde Rauen übernimmt keine Haftung für die in vermietete Einrichtungen eingebrachte Garderobe oder sonstige vom Nutzer oder Veranstaltungsteilnehmer eingebrachten Sachen.

3.    Die Gemeinde Rauen und ihre Bediensteten sowie das Amt Spreenhagen und seine Bediensteten haften für die bei der Benutzung von Einrichtungen eintretenden Schäden nur, wenn diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen Gemeindebediensteter oder Beauftragter zurückzuführen sind. Dies gilt auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche.

 

§ 6 Nutzungs- und sonstige Entgelte

  1. An den durch die Betreibung der Turnhalle entstehenden Kosten werden die Nutzer der Einrichtung durch Entgelte beteiligt. Diese sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

Für Dauernutzer erfolgt die Zahlung halbjährlich im Voraus.

  1. Die Nutzungsentgelte betragen für:

 

 

Turnhalle

Mietpreis

Turnhalle

je angefangene Stunde (60 Minuten)

20,00 €

gemeindeeigene Flächen (ehemaliger Schulsportplatz)

je Tag

100,00 €

  1. Für die Nutzung wird die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100,00 € verlangt.
    Die Kaution wird mit Vertragsabschluss dem Bürgermeister oder einer von diesem beauftragten Person übergeben. Dauernutzer sind von der Kaution befreit.

  2. Die Zahlung der Nutzungsentgelte nach Absatz 2 entfällt für ortsansässige Kinder und Jugendliche der Sportgemeinschaften (bis 18 Jahre).
    Für ortsansässige Mitglieder eingetragener und in Rauen tätiger Vereine, ortsansässige Mitglieder von Sportgruppen und soziale Einrichtungen der Gemeinde Rauen gelten nachfolgende Nutzungsgebühren.

 

 

ermäßigt je angefangene Stunde

Turnhalle

2,50 €

gemeindeeigene Flächen
(ehemaliger Schulsportplatz)

2,00 €/Tag

Grundlage der Berechnung der Nutzungsentgelte ist der bestätigte Hallenbelegungsplan und die Auflistung der Nutzungsteilnehmer. (Name, Wohnort, Alter).

  1. Mit den Nutzungsentgelten für die Turnhalle werden die Betriebskosten und die Personalkosten für den Hausmeister abgegolten. Entgelte für nicht aufgeführte Leistungen werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
  2. Die Nutzung der Turnhalle und der gemeindeeigenen Flächen (ehemaliger Sportplatz) für gewerbliche Zwecke ist möglich.
  3. Die Nutzungsentgelte für kommerzielle Veranstaltungen betragen für:

 

 

Turnhalle

Mietpreis

Turnhalle

je angefangene Stunde (60 Minuten)

30,00 €

gemeindeeigene Flächen (ehemaliger Schulsportplatz)

je Tag

100,00 €

 

 

§ 7 Entgeltzahlungen

1.   Die nach § 6 zu entrichtenden Zahlungen sind vom Nutzer spätestens bei der
Schlüsselübergabe im Gemeindebüro Rauen (dem Bürgermeister oder einer von diesem beauftragten Person)
oder durch Überweisung (Nachweis: Eingang auf nachfolgend aufgeführtem Konto) bis zum Tag vor der Schlüsselübergabe auf das Konto der Gemeinde Rauen mit der
Kontonummer: 2208 2601 66
BLZ:                 17055050
Bank:               Sparkasse Oder-Spree
zu entrichten.

2.   Dauernutzer überweisen das Entgelt halbjährlich im Voraus auf das unter 1. genannte Konto.

 

§ 8 Hausrecht

Die Gemeinde Rauen (in Person des Bürgermeister oder einer von diesem beauftragten Person) übt das Hausrecht aus. Der Inhaber des Hausrechts oder eine von ihm beauftragte  Person darf während der Veranstaltung jederzeit die Nutzung der Räume kontrollieren.


 

§ 9 Rücktrittsrechte

1.    Die Gemeinde behält sich ein außergewöhnliches Rücktrittsrecht vom Nutzungsvertrag vor, wenn Belange der Gemeinde Rauen, oder sonstige öffentliche Interessen dies erfordern.

2.    Der Nutzer erhält die Möglichkeit in folgenden Fällen kurzfristig vom Vertrag
zurückzutreten:
- Krankheits- oder Todesfall
- Nichterteilung einer behördlichen Genehmigung

 

§ 10 In-Kraft-Treten

Die vorstehende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Rauen tritt am 01.04.2010 in Kraft.

 

 

Spreenhagen, den 29.03.2010

 

gez.

Schröder

Amtsdirektor