Gemeindevertretung Rauen

Beschluss

Vorlagen-Nr.:

0002/19

Beschluss-Nr.:

0002/19

Bezeichnung:

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 5 "Siedlerhöhe" Rauen

     

Zuständigkeit

Sachbearbeiter

Fachbereich:  Bauverwaltung

Az:/2019/sd

Frau Norma Miethe

 

 

Beratungsergebnisse

 

beratende Gremien

Sitzungs-

datum

nicht öffentl.

Vertreter

Abstimmung

Beschluss- empfehlg.

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

ausg.*

1

Gemeindevertretung

31.01.2019

13

13

12

0

1

0

 

09

* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot)

 

Darlegung des Sachverhalts / Begründung:

Im Bereich Siedlerhöhe südlich der Straße Siedlerhöhe und westlich der Straße Siedlerweg soll ein Areal für die Bebauung mit 3 Eigenheimen vorbereitet werden. Das Plangebiet des BP umfasst die Flurstücke 483/7 tlw. und 476 tlw. der Flur 2, Gemarkung Rauen und hat eine Größe von ca. 2.200 m².

 

Das Gebiet befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Somit ist ein Bebauungsplan zur Erreichung des Zieles erforderlich. Aufgrund der Lage des Plangebietes und dessen Umgebung ist ein Bebauungsplan nach § 13b BauGB  möglich.

 

Vorgesehen ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO, wobei sich das Maß der geplanten Nutzung an der umgebenden Bebauung (ebenfalls Eigenheime) orientieren wird. Bestandteil des Plangebietes wird ebenfalls teilweise das Flurstück der Straße Siedlerhöhe sein. Aufgrund der Verkehrssituation ist es notwendig, im Plangebietsbereich eine Wendeanlage (für Müllfahrzeuge u.ä.) zu schaffen. Dies geschieht unter tlw. Inanspruchnahme des Flurstücks 483/7.

 

Der geplante Bebauungsplan entspricht nach derzeitigem Kenntnisstand den Ausweisungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rauen. Für das Plangebietsareal ist im FNP eine Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Grundstückseigentümer des Flurstücks 483/7 getragen. Durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bauleitplanverfahren wird abgesichert, dass der Gemeinde durch das Verfahren keine Kosten entstehen. Mit Schreiben vom 5.03.2018 wurde von den Grundstückseigentümern schriftlich zugesichert, dass bei einer positiv rechtskräftigen Entscheidung dieses Bebauungsplanes, der Bau und die Kosten für die Herstellung eines Feuerlöschteiches von den Eigentümern übernommen werden.   

Anlagen: Übersichtsplan zum Bebauungsplan

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des  Bebauungsplanes Nr. 5 „ Siedlerhöhe“ Rauen  für die Entwicklung eines Wohngebietes für das Grundstück in der Gemarkung Rauen, Flur 2, Flurstücke 483/7 tlw. und 476 tlw. mit einer

Gesamtfläche von ca. 2.200 m² mit dem Ziel der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO einschl. der notwendigen Verkehrsfläche im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.     

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Grundstückseigentümer des Flurstücks 483/7 übernehmen die Kosten des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Die Eigentümer sind verantwortlich für den Bau

eines Feuerlöschteiches und tragen die dazugehörigen Herstellungskosten. 

 

Umgrenzung des Geltungsbereiches

 

 eventuelle Änderungsempfehlungen:

 

 

 

 

 

 

Rauen, den 31.01.2018

 

gez.

 

 

gez.

Sprunghofer

Vorsitzender

 

Brünig

Mitglied