Gemeindevertretung Rauen

Beschluss

Vorlagen-Nr.:

0021/18

Beschluss-Nr.:

0021/18

Bezeichnung:

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 BbgKVerf für Auftritt Gospelchor Weihnachtsmarkt Rauen 2018

     

Zuständigkeit

Sachbearbeiter

Fachbereich:  Finanzverwaltung

Az:2018_28102d

Frau Monika Priemer

 

 

Beratungsergebnisse

 

beratende Gremien

Sitzungs-

datum

nicht öffentl.

Vertreter

Abstimmung

Beschluss- empfehlg.

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

ausg.*

1

Gemeindevertretung

04.10.2018

13

11

9

1

1

   

 

10

* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot)

 

Darlegung des Sachverhalts / Begründung:

Anlässlich des Weihnachtsmarktes Rauen 2018 am 01./02.12.2018 soll der Auftritt eines Gospelchores ermöglicht werden. Die anfallenden Kosten werden voraussichtlich 2.000 € betragen. Diese Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Rauen in dem Produktsachkonto 28102.5318020 – Weihnachtsmarkt Rauen - berücksichtigt.

Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)  wäre aus den nicht verwendeten Mitteln des Produktsachkontos 28101.5318010 – Dorffest Rauen -  gegeben.

Anlagen: keine

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 2.000 € für den Auftritt des Gospelchores anlässlich des Weihnachtsmarktes Rauen 2018 aus dem Produktsachkonto 28102.5318020 – Weihnachtsmarkt Rauen – zu finanzieren. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen soll gemäß § 70 BbgKVerf aus den nicht verwendeten Mitteln des Produktsachkontos 28101.5318010 – Dorffest Rauen- erfolgen.

 

 

 

eventuelle Änderungsempfehlungen:

 

 

 

 

Rauen, den 04.10.2018

 

gez.

 

 

 

gez.

 

Sprunghofer

Vorsitzender

 

Brünig

Mitglied