|
Beratungsergebnisse |
|
|||||||||
beratende Gremien |
Sitzungs- datum |
nicht öffentl. |
Vertreter |
Abstimmung |
Beschluss- empfehlg. |
TOP |
|||||
gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
ausg.* |
||||||
Gemeindevertretung |
☐ |
|
|||||||||
* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot) |
|||||||||||
Darlegung des Sachverhalts / Begründung: |
Anlässlich des Weihnachtsmarktes Rauen 2018 am 01./02.12.2018 soll der Auftritt eines Gospelchores ermöglicht werden. Die anfallenden Kosten werden voraussichtlich 2.000 € betragen. Diese Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Rauen in dem Produktsachkonto 28102.5318020 – Weihnachtsmarkt Rauen - berücksichtigt. Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 70 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) wäre aus den nicht verwendeten Mitteln des Produktsachkontos 28101.5318010 – Dorffest Rauen - gegeben. |
Anlagen: keine |
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 2.000 € für den Auftritt des Gospelchores anlässlich des Weihnachtsmarktes Rauen 2018 aus dem Produktsachkonto 28102.5318020 – Weihnachtsmarkt Rauen – zu finanzieren. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen soll gemäß § 70 BbgKVerf aus den nicht verwendeten Mitteln des Produktsachkontos 28101.5318010 – Dorffest Rauen- erfolgen.
|
|
||
Rauen, den 04.10.2018 |
|||
gez.
|
|
gez.
|
|
Sprunghofer Vorsitzender |
|
Brünig Mitglied |
|