Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau

Beschluss

Vorlagen-Nr.:

0010/18

Beschluss-Nr.:

0010/18

Bezeichnung:

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung "Köpenicker Straße - OT Gosen"

     

Zuständigkeit

Sachbearbeiter

Fachbereich:  Bauverwaltung

Az:/2018/sd

Frau Viola Bock

 

 

Beratungsergebnisse

 

beratende Gremien

Sitzungs-

datum

nicht öffentl.

Vertreter

Abstimmung

Beschluss- empfehlg.

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

ausg.*

1

Gemeindevertretung

05.12.2018

16

12

12

0

0

0

 

08

* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot)

 

Darlegung des Sachverhalts / Begründung:

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.09.2017 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im Amtsblatt Nr. 07 vom 16.12.2017.

Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Gosen, Flur 2 und umfasst das Flurstück 699. Der Entwurf lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06.2018 bis einschließlich 19.07.2018 öffentlich aus (Amtsblatt 03/2018 vom 02.06.2018).

Die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 18.06.2018 beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die fristgerecht eingebrachten Stellungnahmen wurden von der Gemeindevertretung in der heutigen Sitzung abgewogen. Das Ergebnis wurde durch Beschluss festgestellt.

 

Das Ergebnis der Abwägung wurde im Abwägungsprotokoll dokumentiert und floss in die Satzungsfassung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Köpenicker Straße – OT Gosen“ ein.

 

Anlagen: Plandokument, Begründung (liegen den Gemeindevertretern bereits vor)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Köpenicker Straße – OT Gosen“ in der vorliegenden Fassung aus 10/2018 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung der vorliegenden Fassung aus 10/2018 wird gebilligt.

 

eventuelle Änderungsempfehlungen:

 

 

Gosen-Neu Zittau, den 05.12.2018

gez.

                         Schwedowski

 

gez.

                            Thomas

Vorsitzender

 

Mitglied