Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau

Beschluss

Vorlagen-Nr.:

0003/14

Beschluss-Nr.:

0003/14

Bezeichnung:

Änderung der Öffnungszeiten der Kita Gosen-Neu Zittau ab 01.04.2014

     

Zuständigkeit

Sachbearbeiter

Fachbereich:  Soziales

Az:/2014/sd

Frau Astrid Biedermann

 

 

Beratungsergebnisse

 

beratende Gremien

Sitzungs-

datum

nicht öffentl.

Vertreter

Abstimmung

Beschluss- empfehlg.

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

ausg.*

1

Gemeindevertretung

19.03.2014

o

16

13

13

0

0

0

 

09

* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot)

 

Darlegung des Sachverhalts / Begründung (Das Wesentliche in Kürze):

Seit 01.01.2008 sind die Häuser Schlumpfenland und Rappelkiste der Kita Gosen-Neu Zittau montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 17:30 Uhr geöffnet. Im letzten Jahr häuften sich die Anfragen nach längerer Öffnungszeit bis abends 18:00 Uhr. Der Kitaausschuss nahm daraufhin eine Befragung vor. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass ca. 40% der befragten Eltern eine Betreuung ihres Kindes bis 18:00 Uhr benötigen. In seiner Sitzung am 28.01.2014 hat der Kitaausschuss beschlossen, der Gemeindevertretung eine erweiterte Öffnungszeit der Kita bis 18:00 Uhr zu empfehlen. Nach § 9 KitaG soll die Kita bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, wobei die Arbeitszeiten von Eltern, die Bedürfnisse der Eltern der aufzunehmenden Kinder sowie die Schul- und Ferienzeiten zu berücksichtigen sind.

Die vom Jugendamt des Landkreises Oder-Spree erteilten Rechtsanspruchsbescheide auf Kindertagesbetreuung sind verbindlich und auf deren Einhaltung ist durch das Kitapersonal zu achten. Der Dienstplan in der Kita ist dementsprechend anzupassen und die verlängerte Öffnungszeit mit dem vorhandenen Personal abzudecken.

Anlagen: keine

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ab 01.04.2014 die Öffnung der Häuser Schlumpfenland und Rappelkiste der Kita Gosen-Neu Zittau montags bis freitags in der Zeit 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Bedingung, dass die Betreuung der Kinder ohne zusätzliches pädagogisches Personal sichergestellt wird.

Das Kitapersonal hat hierbei auf die Einhaltung der erteilten Rechtsanspruchszeiten zur Kindertagesbetreuung durch das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree zu achten.

 

eventuelle Änderungsempfehlungen:

 

 

 

 

 

Gosen-Neu Zittau, den 19.03.2014

 

gez.

                             Buch

 

 

gez.

                            Heibuch

Vorsitzender

 

Mitglied