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Beratungsergebnisse |
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beratende Gremien |
Sitzungs- datum |
nicht öffentl. |
Vertreter |
Abstimmung |
Beschluss- empfehlg. |
TOP |
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gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
ausg.* |
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Gemeindevertretung |
o |
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* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot) |
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Darlegung des Sachverhalts / Begründung (Das Wesentliche in Kürze): |
Die Siedlungsfläche zwischen dem Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes und dem Triftweg ist bereits durch Wohnbebauung geprägt. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, das Gebiet südlich der vorhandenen Wohnbebauungen entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes einer Wohnbebauung zuzuführen, den Siedlungsbereich unter Einbeziehung der vorhandenen Erschließung zu ergänzen sowie Baurecht für die Errichtung einer Reihe von 4 Einfamilienhäusern zu schaffen. Gleichzeitig erfolgt die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Erschließungsanlage ((Flurstück 230, Stichstraße „Seestraße‘“ mit Wendeanlage). |
Anlagen: Übersichtsplan/Übersichtslageplan |
Beschlussvorschlag: |
Die Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 01/2013 „Wohngebiet Seestraße“ im Ortsteil Gosen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239 und 240 der Flur 2 Gemarkung Gosen in einer Größe von 0,45 ha. Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt. Planungsziel ist, die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche einer Wohnbebauung zuzuführen und den Siedlungsbereich unter Einbeziehung der vorhandenen Erschließung zu ergänzen.
Das Amt Spreenhagen wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
eventuelle Änderungsempfehlungen: |
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Gosen-Neu Zittau, den 13.03.2013 |
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gez. |
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gez. |
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Buch Vorsitzender |
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Heibuch Mitglied |
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