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Beratungsergebnisse |
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beratende Gremien |
Sitzungs- datum |
nicht öffentl. |
Vertreter |
Abstimmung |
Beschluss- empfehlg. |
TOP |
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gew. |
anw. |
ja |
nein |
enth. |
ausg.* |
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Amtsausschuss |
☐ |
10 |
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* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKV (Mitwirkungsverbot) |
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Darlegung des Sachverhalts / Begründung: |
Die Aufstellung der Jahresabschlüsse des Amtes Spreenhagen sind aufgrund der verspäteten Eröffnungsbilanz 2011 für die Jahre 2012 bis 2016 schnellstmöglich nachzuholen. Da der Arbeitsaufwand der dem Wirtschaftsprüfer bzw. dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung zu stellenden Unterlagen sehr hoch sein wird, wurde vom Land Brandenburg die Möglichkeit geschaffen, diesen Arbeitsaufwand geringfügig zu minimieren. Am 15. Oktober 2018 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene mit Art. 18 dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 gem. § 1 Nr. 1 bis 3 auf die Teilrechnungen nach § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KomHKV), auf den Rechenschaftsbericht nach § 82 Abs. 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 KomHKV sowie auf die Anlagen, Forderungs- und Verbindlichkeitsübersichten nach § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 bis 4 der KomHKV zu verzichten. Ebenso können nach Absatz 2 die Jahresabschlüsse nach Absatz 1 zeitlich mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellt werden. |
Anlagen: |
Beschlussvorschlag: |
Der Amtsausschuss beschließt gemäß des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene mit Artikel 18 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse von der Möglichkeit der Vereinfachung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse des Amtes Spreenhagen Gebrauch zu machen und auf die im § 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 genannten Nachweise zu verzichten.
Die Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 nach § 1 Absatz 1 des Amtes Spreenhagen können gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 des Amtes Spreenhagen aufgestellt werden.
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Spreenhagen, den 04.03.2019 |
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gez. |
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gez. |
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Baumann Vorsitzender |
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Dr. Arenstedt Mitglied |
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