Amtsausschuss des Amtes Spreenhagen

Beschluss

Vorlagen-Nr.:

0001/19

Beschluss-Nr.:

0001/19

Bezeichnung:

Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse 2012  bis 2016 gem. Art. 18  des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene

     

Zuständigkeit

Sachbearbeiter

Fachbereich:  Finanzverwaltung

Az:JA 2012-2016

Frau Monika Priemer

 

 

Beratungsergebnisse

 

beratende Gremien

Sitzungs-

datum

nicht öffentl.

Vertreter

Abstimmung

Beschluss- empfehlg.

TOP

gew.

anw.

ja

nein

enth.

ausg.*

1

Amtsausschuss

01.04.2019

10

8

8

0

0

   

 

06

* Verfahrensvermerk: ausgeschlossene Vertreter von der Beratung und Abstimmung aufgrund des § 22 BbgKV (Mitwirkungsverbot)

 

 

Darlegung des Sachverhalts / Begründung:

Die Aufstellung der Jahresabschlüsse des Amtes Spreenhagen sind aufgrund der verspäteten Eröffnungsbilanz 2011 für die Jahre 2012 bis 2016 schnellstmöglich nachzuholen. Da der Arbeitsaufwand der dem Wirtschaftsprüfer bzw. dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung  zu stellenden Unterlagen sehr hoch sein wird, wurde vom Land Brandenburg die Möglichkeit geschaffen, diesen Arbeitsaufwand geringfügig zu minimieren.

Am 15. Oktober 2018 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene mit Art. 18 dem Gesetz zur  Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse in Kraft.

Dieses Gesetz ermöglicht bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 gem. § 1  Nr. 1 bis 3 auf die Teilrechnungen nach § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (KomHKV), auf den Rechenschaftsbericht nach § 82 Abs. 2 Absatz  2 Satz 1 Nr. 5 KomHKV sowie auf die Anlagen, Forderungs- und Verbindlichkeitsübersichten nach § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 bis 4 der KomHKV zu verzichten. Ebenso können nach Absatz 2 die Jahresabschlüsse nach Absatz 1 zeitlich mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017  aufgestellt werden.

Anlagen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt gemäß des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene mit Artikel 18 des Gesetzes zur  Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse von der Möglichkeit der Vereinfachung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse des Amtes Spreenhagen Gebrauch zu machen und auf die im § 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 genannten Nachweise zu verzichten.

Die Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 nach § 1  Absatz 1 des Amtes Spreenhagen können gemäß  § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse zeitlich gemeinsam mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 des Amtes Spreenhagen  aufgestellt werden.

eventuelle Änderungsempfehlungen:

 

 

 

 

 

Spreenhagen, den 04.03.2019

 

gez.

 

 

gez.

Baumann

Vorsitzender

 

Dr. Arenstedt

Mitglied